QHSE Beauftragung
Zur Erfüllung gesetzlich verbindlicher Funktionen als Beauftragte/r, z.B. im Bereich des Arbeitsschutzes oder für einzelne Umweltschutzbereiche sind Betriebe gesetzlich verpflichtet, einen oder mehrere beauftragte Personen zu bestellen.
Unsere Leistungen zu externer Beauftragung
- Umweltschutz
Immissionsschutz Störfall gem. BImSchG
Gewässerschutz gem. WHG
Abfallbeauftragter gem. AbfBeauftrV
Konzern-Beauftragungen
- Arbeitsschutz
Fachkraft für Arbeitssicherheit SiFa, gem. DGUV 2 Richtlinie zur Grund- und betriebsspezifische Betreuung
- Brandschutz
Beauftragung im Fachbereich Brandschutz
Ausbildung von Ausbildern zur internen Brandschutz-Unterweisung
- Gefahrgut
Beauftragung gem. ADR Straße
- Datenschutz
Beauftragung gem. der DSGV
Interne Ausbildung oder externe Bestellung?
Je nach Unternehmensgröße oder Kombination von Beauftragungen ist eine entsprechende Nachqualifikation interner Fach- oder Führungskräfte nicht immer sinnvoll.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ab 10 Beschäftigte fordert die gesetzliche Regelung, dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt sein muss. Betreffende Organisationen können dabei externe Fachkräfte in Betracht ziehen, die ein Unternehmen in Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes betreuen.
Bei Bedarf unterstützen unsere QHSE Ingenieure auch interne Fachkräfte oder H&S Manager bei bestimmten Aspekten, etwa einer BBS Implementierung oder einem 5S Aufbau.
Wenn bei der DGUV-Regelbetreuung zu einer neu einzustellenden Fachkraft für Arbeitssicherheit die Gesamtjahres-Stundenanzahl erheblich unter einer Jahresarbeitsstunden-Anzahl von ca. 1560 Stunden liegt (Vollzeit-Stelle) - und keine potentiellen weiteren Beauftragungen abzubilden sind, ist es sinnvoll auf externe Leistungen zurückzugreifen. Aber nicht nur für größere Organisationen, sondern insbesondere für KMU Organisationen und Gewerbebetriebe sind externe Fachkräfte eine sinnvolle Maßnahme.
Ist allerdings ein System eingerichtet, z.B. ein ISO System wie 9001, oder 50001, als auch ein non ISO System wie z.B. SQAS, TPM, BBS oder ein abfallrechtliches System (EfBV, WEEELABEX u.ä.), sollte auf eine externe SiFa verzichtet werden und eine gesamtheitliche externe Systembetreuung implementiert werden.
Falls eine Neu-Einstellung oder die Ausbildung einer entsprechend qualifizierten internen Fachkraft für eine oder mehrere Beauftragungen nicht ermöglicht werden kann oder gewünscht ist, stellen wir Ihnen externe beauftragte Personen zur Verfügung.
Auch bei Lücken durch Fluktuation, Ruhestand oder Ausbildung eines designierten Mitarbeiters, überbrücken wir Ihren Bedarf an externen Beauftragten.
Beauftragte für den Immissionsschutz, Gewässerschutz oder Abfallbeauftragte
Beachten Sie bitte, dass eine externe Beauftragung nicht immer erlaubt ist oder auch nicht zukunftsfähig ist. So dürfen z.B. Entsorgungsfachbetriebs-Beauftragte und Strahlenschutz-Beauftragte nicht als externe Beauftragte bestellt werden. Einige externe Beauftragungen, z.B. Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragte bedürfen einer behördlichen Antragstellung. Die Ermittlung des Betreuungsumfanges in diesen Bereichen erfordert eine ausführliche Erörterung.
Unser Team steht Ihnen dafür gern zur Verfügung.
Zur Ermittlung der erforderlichen Einsatzzeit von Beauftragten oder Mehrfachbeauftragungen in Kombination weiterer Bestellungspflichten stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung. Vereinbaren Sie bitte einen ausführlichen Termin mit unseren Fachleuten
Um die Einsatzzeit für eine externe Umweltbeauftragung zu ermitteln benötigen wir folgende Angaben:
- NACE code
- Anzahl der Mitarbeiter
- Anzahl der Niederlassungen
- ggf. vorhandene akkreditierte Zertifizierungen (EMAS oder ISO 14001)
- Beauftragungsbereich (Immission, Abfall, …)
- Aspekte; Art der genehmigungsbedürftigen Anlagen (4. BImSchV, IED, StörfallV)
- Anzahl der Abfallarten (ASN und ASN*) bzw. Emissionsquellen (Abwasser oder Abluftströme)
Information zur Ermittlung von Einsatzzeiten umweltrelevanter Beauftragungen
Für die Ermittlung der Einsatzzeiten von Umweltbeauftragten, wie Immissionsschutz-, Abfall- Abwasser-, Störfall-, Gefahrgut-, - oder auch Mehrfach- bzw. Konzernbeauftragte, erfolgt nach der vdsi- Richtlinie 2/2003 "Ermittlung von Einsatzzeiten von Fachkräften für Umweltschutz und Umweltmanagement".
Im Arbeitsschutz sind die Einsatzzeiten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der betriebsärztlichen Betreuung genau ermittelbar. Im Bereich der Beauftragungen im Umweltschutz sind die notwendigen Arbeitsstunden insbesondere bei Mehrfachbeauftragungen z.B. Immissionsschutz und Gewässerschutzbeauftragt problematischer zu ermitteln. Der Nachweis einer plausiblen Ermittlung ist jedoch ein Audit-Kriterium in einem Umweltaudit nach ISO 14001 oder EMAS.
Bemessung der jährlichen Einsatzzeiten für Umweltbeauftragte.
Die zu ermittelnde Höhe der Einsatzzeiten von Beauftragungen umweltrelevanter Betreuung richtet sich nach folgenden Kriterien
- Risikoeinstufung des Unternehmens
(NACE code, genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG oder VAwS)) - Beauftragungsbereich
(eine Beauftragung oder mehrfach-Beauftragung mit anderen Bereichen) - Exzellenzorientierung
(liegen bereits umweltrelevante Zertifizierungen vor nach EMAS oder ISO 14001, 50001) - Einzel oder Multi-site Organisation
(bei mehreren Niederlassungen bitte Orte der Niederlassungen (sites) angeben) - Anzahl der Aspekte
(Anzahl der Emissionsquellen, Abfallschlüssel, Gefahrgutklassen etc.) - Mitarbeiterzahl
(bei mehreren Niederlassungen bitte Mitarbeiter-Anzahl der Niederlassungen (sites) angeben)
Einsatzzeiten-Berechnung für eine externe Gefahrgutbeauftragung
Die Bemessung der jährlichen Einsatzzeiten für Gefahrgutbeauftragte erfolgt analog zur Ermittlung einer Umweltbeauftragung. Die zu ermittelnde Höhe der Einsatzzeiten von Beauftragungen gefahrgutrelevanter Betreuung richtet sich nach folgenden Kriterien:
- Risikoeinstufung des Unternehmens
NACE code - Beauftragungsbereich
eine Beauftragung oder mehrfach-Beauftragung mit anderen Bereichen - Exzellenzorientierung
liegen bereits umweltrelevante Zertifizierungen vor nach EMAS oder ISO 14001, 50001 - Einzel oder Multi-site Organisation
bei mehreren Niederlassungen bitte Orte der Niederlassungen (sites) angeben - Anzahl der Aspekte
Anzahl der Gefahrgutklassen, jährliche Mengen - Mitarbeiterzahl
bei mehreren Niederlassungen bitte die jeweiligen Anzahl der mit Gefahrgut-Tätigkeiten involvierten Mitarbeiter angeben
Im Arbeitsschutz sind die Einsatzzeiten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der betriebsärztlichen Betreuung durch die Forderungen der Berufsgenossenschaften genau ermittelbar. Im Bereich der Beauftragungen im Gefahrgut oder Umweltschutz sind die notwendigen Arbeitsstunden insbesondere bei Mehrfachbeauftragungen z.B. Immissionsschutz und Gefahrgutbeauftragt problematischer zu ermitteln. Der Nachweis einer plausiblen Ermittlung ist jedoch durchaus ein Diskussionspunkt bei einer behördlichen Auseinandersetzung oder auch ein Audit-Kriterium in einem Umweltaudit nach ISO 14001 oder EMAS, bzw. Arbeitsschutz-Audit nach der ISO 45001.
Nachstehend erhalten Sie zusätzliche Informationen zu Aufgaben, Qualifikation und betrieblicher Position verschiedener Beauftragungen.
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