Gefahrstoff - Beauftragte/r

Ein/e Gefahrstoffbeauftragte/r ist eine von der Leitung einer Organisation bestimmte fachkundige Person, welche in beratender Funktion die Gefährdungen im Umgang mit Gefahrstoffen erfasst und bewertet; als auch - sofern in einer Linienfunktion angesiedelt - für die Unterweisungen der Mitarbeiter tätig sein kann. Diese Beauftragten-Funktion ist keinesfalls mit der Beauftragung eines Gefahrgutbeauftragten zu verwechseln.

Die externe Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten ist nicht sinnvoll.

Ein Gefahrstoffbeauftragter betreut und unterstützt alle im Umgang mit Gefahrstoffen betreffenden Mitarbeiter in jeglichen Fragen der Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen und des Umgangs mit Gefahrstoffen.
Dies betrifft insbesondere auch die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen.
Ein Gefahrstoffbeauftragter ist ein spezifisch ausgebildeter Sicherheitsbeauftragter und kooperiert mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Arbeitsmedizinischem Dienst sowie dem Umweltschutzbeauftragten.

Es ist daher nachhaltig eine interne, weisungsberechtige Person als Gefahrstoffbeauftragte/n auszubilden.

In der Gefahrstoffverordnung wird für die Gefährdungsbeurteilung im Umgang mit Gefahrstoffen explizit eine fachkundige Person gefordert, wobei allerdings nicht alle erforderlichen Aufgaben präzise abgebildet werden. Gemäß § 6 GefStoffV hat ein Arbeitgeber festzustellen, ob Beschäftigte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben; ob bei der Tätigkeit Gefahrstoffe freigesetzt werden oder Wechselwirkungen entstehen und somit Expositionen möglich sind.
Verfügt ein Arbeitgeber nicht über die erforderlichen Kenntnisse zur Erstellung und Bewertung  einer Gefährdungsbeurteilung mit den daraus abzuleitenden Maßnahmen, ist dieser dazu verpflichtet, sich fachkundig unterstützen zu lassen.

Diese Aufgabe kann nur eine fachkundige Person, demnach eine Fachkraft für Arbeitssicherheit durchführen. Dies ist nicht Aufgabe eines Gefahrstoffbeauftragten. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist spezifisch für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ausgebildet. Diese umfassende Aufgabe kann nicht durch die erweiterte Schulung im Umgang mit Gefahrstoffen ausreichend gleichgesetzt werden.

 

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Christian Ruhe M.Sc.
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