Umwelt Management ISO 14001 / EMAS
Ein Umweltmanagement-System als single System (ISO 14001 oder EMAS) oder in einem integrierten Management-System mit weiteren Normen, (QHSE-Management) befasst sich mit dem betrieblichen und überbetrieblichen Umweltschutz.
Ein Umweltmanagement (Environment-Management-System EMS) fördert nicht nur einen verbesserten Umweltschutz als Imagegewinn und Nachbarschaftsrelationship, sondern auch zu Kosteneinsparungen durch erhebliche Ressourcen- und Energieeffizienz.
Hinweis:
Zur Zertifizierung nach EMAS oder eines ISO14001 Systems ist die QHSEcert GmbH als akkreditierte Umweltgutachterorganisation Ihr Ansprechpartner
Für den Aufbau bzw. für eine Implementierung bis zur Zertifizierungsreife, ist die QHSEcompliance GmbH Ihre beste Auswahl, (diese Seite).
Unsere Leistungen
Implementierung Ihres Umweltschutz Management Systems
Wir begleiten den Aufbau Ihres UMS oder die Integration in ein bestehendes Management-System, bis zur autarken Betreuung durch eigene Mitarbeiter Ihres Unternehmens.
Support bei der Integration / Transition Ihrer vorhandener Management-Systeme
Je nachdem, ob Sie ein einzelnes UMS System, oder ein kombiniertes QE oder QHSE-System aufbauen, vereinheitlichen oder erweitern, wir kombinieren Ihre vorhandenen Systeme mit der gewünschten neuen Norm und restrukturieren Ihr System bis hin zur Zertifizierung durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle oder Auditierung durch relevante stakeholder
Förderung Ihrer Auditoren für Ihre erforderlichen internen Audits
Unterstützung bei der Rekrutierung von geeignetem Personal
Beratung zur Auswahl einer akkreditierten Zertifizierungsstelle
Ziel eines Umweltmanagements ist es die Konformität von Rechtsvorschriften sicherzustellen aber auch negative Umweltauswirkungen präventiv auszuschließen.
Es ist zunächst zu erörtern, ob ein EMAS oder ein ISO Umwelt-Management-System für Ihr Unternehmen abbildet werden soll. Ein ISO 14001 System wird oft von Kunden einer Organisation gefordert. Auch bei Übernahme eines Betriebes in eine bestehende Multi-Site-Organisation wird ein vorhandenes Umweltmanagement-System auf die erworbene Niederlassung ausgeweitet.
Aber auch Privilegien durch die EMAS Verordnung (BImSchG- Störfall- und WHG Unternehmen) veranlassen Unternehmen wiederum das erweiterte und anspruchsvollere EMAS System aufzubauen. Zu empfehlen ist, das wesentlich nachhaltigere EMAS System praktisch anzuwenden, selbst wenn lediglich eine ISO 14001 Zertifizierung erforderlich ist.
Mit der Entscheidung für die Einführung nach EMAS oder ISO 14001 ist im nächsten Schritt abzuwägen, wie das Umweltmanagement System implementiert werden kann. Eine bewährte Form der Implementierung ist die Kombination aus eigenen zukünftigen Umwelt-Management-Beauftragten und unseren QHSE Ingenieuren.
Unsere Umwelt-Ingenieure analysieren Ihren Ist-Zustand und implementieren sukzessive die erforderlichen Prozesse gemeinsam mit Ihren eigenen Mitarbeitern. Somit kann das neue System als single- oder als integriertes System mit bereits vorhandenen Management-Systemen praxisorientiert und normkonform integriert werden.
Nach einer erfolgreichen Implementierung wird das System zeitgemäß ohne weitere externe Dienstleister auskommen.
Eine Ausbildung Ihres internen Personals mit erforderlichen Qualifikationen für die rechtskonforme Beauftragten-Funktionen oder die Neubesetzung einer hierzu entstandenen Management-Position, sollte unbedingt während der Implementierungsphase parallel geführt werden. Sehr häufig können Stellenausschreibungen zu passenden hochqualifiziertem Personal etliche Monate andauern.
Der erhöhte Arbeitsaufwand in der Aufbau- und Einführungsphase kann durch unsere QHSE Experten abgefedert werden, so dass Ihr Betriebsablauf und die Kerntätigkeiten Ihrer für diese neue System designierten Mitarbeiter, nicht gestört werden. Eine Systembetreuung mit Ihren internen Mitarbeitern, hat den Vorteil, dass Betriebsabläufe und Ansprechpartner bekannt sind und selbst bei Neueinstellung auch bleiben. Dies ist speziell bei der Führung von Integrierten Managementsystemen von Vorteil.
Es wird mit der neuen ISO 14001-Norm impliziert, eine/n Umweltmanagement Beauftragte/n aus der obersten Leitung zu designieren. Bisherige Beauftragungen aus Mitarbeiterkreisen ohne Leitungsbefugnis sind obsolet. Damit sind auch externe Beauftragungen nicht mehr auditierungsfähig.
Aus diesem Grund nimmt ein Beauftragter der obersten Leitung für das Umweltmanagement-System und dessen Stellvertreter direkt zu Beginn des Projektes eine Führungsrolle ein.
Anforderungen an ein Umweltmanagement-System definiert die internationale Norm ISO 14001:2015. Ziel der DIN EN ISO 14001 ist eine stetige Verbesserung der Umweltleistung und ein Beitrag zur Einhaltung des Umweltrechts durch die Unternehmen
Sofern nicht eine Kundenanforderung die Implementierung der ISO 14001 fordert, wird oft ein Imagegewinn bzw. Marketingeffekt mit einem Umweltmanagement in Verbindung gebracht. Unternehmen aller Wirtschaftszweige nutzen ein Umwelt-Management-System für eine
- Konformitätssicherung rechtlicher Verpflichtungen
- kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung
- Kostensenkung durch Einsparung von Ressourcen und Betriebsmitteln
- Reduzierung umweltrelevanter Risiken
- Verbesserung des Images
- Motivation der Mitarbeiter
Die ISO 14001 legt im Gegensatz zu EMAS keine expliziten Anforderungen für die Umweltleistung fest. So können durchaus zwei Organisationen, welche Tätigkeiten in einem ähnlichen Geltungsbereich ausüben, aber unterschiedliche Umweltleistung abbilden, dennoch beide die Anforderungen der ISO 14001 erfüllen.
Aufbau Ihres Management-Systems
Die ISO 14001:2015 Anforderungen an:
- die Verpflichtung der obersten Leitung zur konformen Realisierung des Management-Systems
- die Definition und Umsetzung umweltbezogener Zielsetzungen
- das Management von Ressourcen und Verantwortlichkeiten
- die Bestimmung und Bewertung von Umweltaspekten, Chancen und Risiken
- die Dokumentationsstruktur des Unternehmens
- die Schulung und Information der Mitarbeiter und interne Audits in festgelegten Abständen
- die Messung und Analyse der Umweltleistung sowie
- die Verbesserung und Aufrechterhaltung des Systems
Die Implementierung eines UMS -Systems in Ihr Unternehmen erfolgt i.d.R durch:
- Abbildung des Ist-Zustandes Ihrer Prozeßstruktur
- Ermittlung relevanter Prozeßhaltepunkte nach den Forderungen der Norm
- Einbindung von externen Anforderungen, zum Beispiel (Störfall,- Krisen - Management)
- Aufbau der geforderten Ablaufprozesse (Abbildung Ihrer Politik und Ziele, Qualifikationen Ihrer Verantwortlichen, Prozesshandbücher, Messpunkte, Audit-Programme, Leistungsbewertung, Handhabung von Abweichungen, Risikomanagement)
- Schulung Ihrer Mitarbeiter
- Testläufe mit Störmanöver, Fehlersuche, Notfall-Übungen und Probeaudits
- Auswahl von geeigneten Zertifizierungsstellen
- Unterstützung bei der praktischen Management-Aktivität, z.B. interne Audits, Abarbeitung einer Audit-Feststellung, Dokumentenlenkung, Management-Review
Vorbereitung des Stufe 1 Audit
Die Prüfungsziele der Stufe 1 umfassen:
- dokumentierte Informationen des Managementsystems, darunter statische Informationen zu Geltungsbereich, Politik, Ziele, interessierte Parteien
- interne Kommunikation, externe Kommunikation
- Prozessbeschreibungen
- Ebenen der eingesetzten Kontrollen (insbesondere bei multi-site Organisationen)
- anwendbare gesetzliche und behördliche Anforderungen
- Überprüfung der Eignung der Ziele der Organisation
- Bewertung zu internen Audits und Management-Reviews
- standortspezifischen Bedingungen der Organisation
- Abbildung der Verantwortlichen und deren Kompetenz zur Vorbereitung auf Stufe 2
- Überprüfung des Verständnisses der Organisation hinsichtlich der Anforderungen des Standards,
- Identifizierung der wichtigsten Leistungen, Umwelt-Aspekte, Prozesse, Ziele des Managementsystems, Mitarbeiter-Beteiligung
Die Bewertung der Stufe 1 muss sicherstellen, dass die Ziele der Stufe 2 erfüllt werden können
Vorbereitung auf das Stufe 2 Audit
Der Zweck des Stufe 2-Assessments besteht darin die Wirksamkeit und Effektivität des Managementsystems der Organisation zu bewerten.
Die Prüfung umfasst dabei:
- Leistung bei Monitoring, Reporting und Zielerreichung.
- Prüfung zur Einhaltung der Rechtsvorschriften, prüfpflichtige Maßnahmen
- Operationelle Kontrolle
- Beteiligung und Wissensstand der Belegschaft
- Interne Audits und Management Review
- Verantwortung des Managements.
Bei multi-site Organisationen ist das Stufe 2 Assessment auf die Stichprobenwahl gemäß der IAF 71 SD 6 013 | Richtlinie Kap 5.2.3 ausgerichtet.
Mit erfolgreicher Zertifizierung ist die Implementierung beendet.
Bei einer guten Vorbereitung kann ein Erstzertifizierungsverfahren innerhalb weniger Monate komplett abgewickelt werden. Es besteht eine Mindest-Laufzeit zwischen der Implementierung und der Stufe 1, als auch zwischen dem Audit der Stufe 1 und der Stufe 2.
Zwischen der Implementierung des Management-Systems und dem ersten Assessment der Stufe 1 müssen mindestens über drei Monate hinweg die Nachweise der wirksamen Umsetzung des Systems durch die Organisation abgebildet werden. Bei multi-site Organisationen ist das Stufe 1 Assessment auf die zentrale Organisation ausgerichtet, (siehe IAF 71 SD 6 013 | Revision: 1.1 | 20. August 2015).
I.d.R. sollte ein Mindestzeitraum von einem Monat zwischen den Bewertungen der Stufe 1 und Stufe 2 bestehen. Wenn zwischen Stufe 1 und Stufe 2 mehr als drei Monate und weniger als sechs Monate vergehen, sollte die Stufe 1 wiederholt werden. Nach Ablauf von sechs Monaten ist die Stufe 1 zu wiederholen.
Ein Dienstleister, der ein Unternehmen berät, schult oder anderweitig mit dem Unternehmen involviert ist, darf nicht zertifizieren. Wir unterstützten Sie daher bei der Auswahl einer akkreditierten Zertifizierungsstelle.
Neben der ISO 14001 gibt es noch folgende unterstützende Normen für Umweltmanagement Systeme:
- DIN EN ISO 14004 Allgemeiner Leitfaden über Grundsätze, Systeme und Hilfsinstrumente für Umweltmanagementsysteme
- DIN EN ISO 14015 Umweltbewertung von Standorten und Organisationen
- DIN EN ISO 14020 Umweltkennzeichnungen und -deklarationen
- DIN EN ISO 14031 Umweltleistungsbewertung Leitlinien
- DIN EN ISO 14040 Ökobilanz Prinzipien und allgemeine Anforderungen
- DIN EN ISO 14051 Materialflusskostenrechnung Allgemeine Rahmenbedingungen
- DIN EN ISO 14064 Messung, Berichterstattung und Verifizierung von Treibhausgasemissionen
EMAS ist ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union, das Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Branche dabei unterstützt, ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern. (Zitat aus emas website http://www.emas.de/home/)
EMAS ist ein Managementsystem, das hohe Umweltstandards setzt. Es übertrifft die Anforderungen der ISO 14001. Grundsätzlich verfolgen Umweltmanagement-Systeme das Ziel "end of Pipe" Verfahren, bei denen Schadmechanismen und deren Auswirkung in der Umwelt aufwändig beseitigt werden, grundsätzlich auszuschließen.
Umweltmanagement-Systeme bieten Verfahrensmechanismen um im gesamten Zyklus, von der Rohstoffbeschaffung über die Herstellung, bei der Nutzung und den erforderlichen Maßnahmen bei Nutzungsende eines Produktes oder einer Dienstleistung, sämtliche Umweltaspekte (Schadmechanismen und Auswirkungen von Schadstoffexpositionen) zu evaluieren, zu beherrschen und die Umweltleistung stetig zu verbessern.
Ein Umwelt-Management-System nach der EG Verordnung 1221:2009 (EMAS-Verordnung) beinhaltet als Management-Kern die ISO 14001 Mechanismen. Die im September 2015 veröffentlichte neue ISO 14001:2015 hat als wesentliche Änderung die neue HLS, high level strukture, welche die einfachere und konsistente Kombination anderer ISO Systeme ermöglicht. Zudem sind eine Lebenswegbetrachtung der Produkte und Dienstleistung als auch die explizite Verantwortung der Führungsebene für das Management-System definiert worden. Dies war bei EMAS immer schon vorhanden.
Zur EMAS-Verordnung gehören insbesondere gesetzliche Regelungen über die Zulassung und Überwachung von Umweltgutachter sowie die Regelungen für eine Veröffentlichung und Registrierung von Organisationen die eine EMAS Zertifizierung anstreben. Weiterhin trägt einer Behördenabfrage hinsichtlich der Einhaltung von Rechtsvorschriften als Voraussetzung einer Registrierung zur besonderen Glaubwürdigkeit von EMAS-registrierten Unternehmen bei.
Da eine EMAS Zertifizierung sämtliche Anforderungen der ISO 14001 enthält, wird mit der Validierung eins Umweltgutachters und der EMAS Registrierung auch ein Konformitätsnachweis der ISO 14001 einhergehen. Ein Umweltgutachter ist berechtigt, ein Zertifikat nach ISO 14001 auszustellen.
Selbst mit der neuen ISO 14001:2015 übertrifft EMAS somit immer noch als staatliche Premium-Version die kommerziellen Anforderungen der ISO 14001:2015.
Vorteile des EMAS-Umweltschutz-Management-Systems:
- nachhaltige Stabilität des betrieblichem Umweltschutz durch verbindliche Beteiligung aller Mitarbeiter
- Nachweis der Einhaltung von Gesetzen und Auflagen, Rechtskonformität durch Validierung des Umweltgutachters
- Privilegierung bei Genehmigungsverfahren und Einsparung durch Vergünstigungen bei Antragsstellungen
- Vereinfachte Berichtspflichten bei BImSchG, Störfall- oder WHG Anlagen (EMAS-Privileg)
- intensivere Einbindung beteiligter betrieblicher Stellen, z.B. Umweltkosten-Rechnung UKoRe
- Prävention betrieblicher Risiken
- Imagegewinn, Wettbewerbsvorteile, nachhaltige Glaubwürdigkeit
Eine EMAS Zertifizierung schließt eine ISO 14001 Zertifizierung mit ein. Liegt Ihrem Unternehmen bereits eine Zertifizierung nach ISO 14001 vor, so ist diese in die EMAS Zertifizierung integrierbar. Dies bedeutet allerdings nicht, dass ein/e zugelassener Gutachter/in eine Dritt-Zertifizierung nach ISO 14001 vorbehaltlos übernimmt. Umweltgutachter sind wesentlich qualifiziertere Umweltauditoren und begutachten demnach die externen ISO 14001 Audits und Feststellungen der Zertifizierungsgesellschaft.
Verfahrensablauf einer EMAS-Registrierung
Der erste Schritt zur EMAS Registrierung ist die Ermittlung des Ist-Zustandes und die Abbildung der zukünftig angestrebten Ziele. Mit der Implementierung eines Umweltmanagement-Systems (ISO 14001:2015) erfolgen die Verteilung von Zuständigkeiten, die Entwicklung der Kernindikatoren für z.B. Energie- und Wasserverbrauch und Abfallaufkommen und konkrete Prozeßsteuerungen für die Ablauflenkung. Durch die interne Umweltbetriebsprüfung (das erste Umweltaudit) wird die Wirksamkeit des Systems abgebildet und die konkreten, nachvollziehbaren und messbaren Ziele definiert.
Die aus der ersten Umweltbetriebsprüfung abgeleiteten Ziele und Maßnahmen (und später auch ihre Zielerreichung) werden in einer Umwelterklärung dokumentiert, die durch einen Umweltgutachter zu validieren ist. Eine Besonderheit der EMAS-Anforderung ist, dass dabei auch die Einhaltung aller relevanten Umweltrechtsvorschriften geprüft und bestätigt werden muss
Ist die Begutachtung des Umweltmanagement-Systems erfolgreich und die Umwelterklärung valide erfolgt der Registrierungsantrag bei der zuständigen Registrierungsstelle. Diese kommunizieren mit der zuständigen Umweltbehörde auf ggf. vorliegende Verstöße und registriert das Unternehmen in das EMAS Register. Nun darf das registrierte Unternehmen das EMAS-Logo nutzen.
QHSE Management Division Europe