Datenschutz Konformität
Organisationen die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen. Ebenso wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.
Am 25.05.2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten. Für Unternehmen ist es wichtig zu evaluieren, inwieweit die vorliegenden Prozesse und Abläufe zur Verarbeitung personenbezogener Daten die Anforderungen der europäischen EU-DSGVO erfüllen
Unsere Leistung zur DSGVO
- Unterstützung bei der Evaluierung der Konformität zu den Datenschutzregelungen
- Stellung eines externen Datenschutz-Beauftragten
Eine Evaluierung zu Verbesserungspotentialen und erforderlicher Anpassung an die neue Datenschutz-Grundverordnung Ihrer Organisation vermeidet mögliches Organisationsverschulden gegenüber der Einhaltung neuer, oder geänderter gesetzlicher Vorschriften.
Die Anforderungen der DSGVO lassen sich sinnvoll in bestehende Managementsysteme integrieren.
Verfahrensmerkmale und Methoden, wie z.B. aus dem Personalmanagement oder des Qualitätsmanagement nach ISO 9001, können in einem kombinierten Q, H&S oder QHSE Management-System angepasst und integriert werden.
QHSE Compliance Division Europe